Erfüllung der Anforderungen und Pflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

 

 

 

 

 

 

Das sogenannte Elektrogesetz (ElektroG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und stellt die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie 2002/96/EG in nationales Recht dar.

 

Die „stiftung elektro-altgeräte register“ (Stiftung ear) ist mit den Aufgaben aus diesem ElektroG betraut worden, registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland.

 

Privat genutzte, elektrische Torantriebe und deren Zubehör fallen in Deutschland unter dieses Gesetz. Viele Hersteller (z.B. Hörmann KG Verkaufsgesellschaft) kommen den Pflichten als Hersteller und der Registrierungspflicht für deren Marken und die der Kunden nach. Auf www.stiftung-ear.de kann dieses unter „Hersteller“ öffentlich eingesehen werden.

 

Die offizielle Registrierungs-Nr. „WEEE-Reg.-Nr. DE 67194099“ finden Sie meist im Impressum auf den Internet-Seiten der Hersteller.